Ihre Sicherheit hat für uns Priorität Hygiene- und Sicherheits-massnahmen
Stand 17. Februar 2022
Seit Donnerstag, 17. Februar 2022, sind folgende schweizweiten Covid-19-Schutzmassnahmen aufgehoben:
- Zertifikatspflicht (3G; 2G; 2G+), sowohl im Innen- wie Aussenbereich.
- Maskenpflicht.
- Restriktionen bei Seminaren und Veranstaltungen.
Folgende Massnahmen werden weitergeführt:
- Im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
- Positiv gesteste Personen müssen sich weiterhin für mindestens fünf Tage in Isolation begeben.
Einreise in die Schweiz
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativer Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.
Ausnahmen gelten nur für Personen, die aus Staaten und Gebieten mit einer besorgniserregenden Virusvariante einreisen. Prüfen Sie hier, ob Sie in die Schweiz einreisen dürfen.
